Lohnend verkaufen


Die Gewinnchancen mit Steinhäuser & Partner Immobilien stehen gut, wenn die Immobilie den Besitzer wechseln soll. Der Verkauf ist kein Selbstläufer. Wir arbeiten ausschließlich im Exklusivauftrag. Weitere Besonderheiten für einen Verkauf finden sie unter Eigentümer - Information.





Bei der Maklerprovision aufgepasst, wer nicht fragt, bleibt dumm.

Ein Immobilienkäufer hat einen Makler auf Rückzahlung der Maklerprovision verklagt das Gericht hat die Klage abgewiesen. Doch hatte der Makler in diesem Fall nur einfach Glück. Hintergrund: Der Käufer einer Immobilie hat 3,57 Prozent des Kaufpreises als Provision an den Makler gezahlt.  Im Sinne der geteilten Maklerprovision müsste der Verkäufer den gleichen Anteil an den Makler zahlen. Dies bezweifelte der Käufer einige Monate nach dem Geschäft und forderte den Makler zum Beweis auf. Der Fall landete vor dem Land gericht Münster. Dort wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass die Beweispflicht nicht beim Makler, sondern beim Käufer liege. Damit hat dieser offenbar nicht gerechnet denn der Verkäufer war nicht als Zeuge geladen. Dumm gelaufen.  Im außergerichtlichen Bereich wäre die Situation natürlich anders gewesen. Hier hätte der Käufer die Möglichkeit gehabt, seine Provisionszahlung zurück zuhalten, bis der Makler nachgewiesen hätte, dass der Auftraggeber des Maklers tatsächlich der Zahlungspflicht nachgekommen ist.     

                                                                                                     

"Messies und Mietnomaden sind der Albtraum eines jeden Vermieters.

Wir sind Experten auf dem Gebiet der Immobilienvermietung. Wenn es um Ihr Eigentum geht, ist es wichtig, es in die richtigen Hände zu legen. Schließlich vertrauen Sie auch auf Experten, wenn es um Ihre Gesundheit geht, nicht wahr? Unsere langjährigen Kunden, die uns beauftragen, entscheiden sich größtenteils (über90%) für unser Rundumsorglospaket. Wir gehen äußerst sorgfältig vor, um den perfekten Mieter für Sie zu finden. Dabei berück sichtigen wir all Ihre individuellen Anforderungen und Vorgaben, einschließlich der Mietver tragslaufzeit, die stets den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Wir suchen den idealen Mieter, unabhängig von Geschlecht, so als ob es unser eigenes Immobilien portfolio wäre. Dieses Engagement gilt auch für unsere Verwaltungsobjekte."



Slogan von Steinhäuser-Immobilien. Was drauf steht, ist auch drin. 

Für den Fall, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung, fachliche Kompetenz und erstklassigen Referenzen verlassen. Bei uns treffen Sie nicht auf Hobby-Berater oder Makler, sondern auf professionelle Experten, die Sie umfassend beraten und bei der reibungslosen Abwicklung Ihres Auftrags unterstützen. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns, um die Grundlagen für eine erfolgreiche Zukunft zu legen.


Handeln statt reden ...

2023 / 24  Immobilienpreise sind zu hoch:
Die Immobilienpreise sinken in Deutschland nur leicht. Einer Studie 2023 der Bundesbank zufolge sind die Preise auf dem Immobilienmarkt überteuert. Die Immobilien blase könnte 2023/ 24 platzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

"Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die von einer Vertragspartei einer Vielzahl von Verträgen zugrunde gelegt werden. Um unsere AGB anzuwenden, müssen sie wirksam in den Maklerexklusivauftrag, die Verkaufsvollmachten oder ähnliche Vereinbarungen einbezogen werden. Durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung unserer AGB einverstanden. Abweichende Vereinbarungen, die nicht im Vertrag festgehalten sind, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung unsererseits."


Bonitätsnachweis

Nach unseren langjährigen Erfahrungen im Bereich des Immobilienver kaufs und der Finanzierung ist es wichtig zu betonen, dass jeder potenzielle Immobilieninteressent grundsätzlich als sogenannter "Barkäufer"  betrachtet wird. Dies trifft zu, unabhängig davon, ob die Immobilie in Deutschland finanziert wird oder ob ein ausländisches Kredit institut involviert ist, oder ob der Kauf ausschließlich durch nachweis bares Barvermögen per Banküberweisung erfolgt. In jedem Fall ist eine schriftliche Bestätigung von Ihrer Bank erforderlich. Darüber hinaus ist es bei hochwertigen und kostspieligen Immobilien üblich, dass unsere Auftraggeber eine ausführliche Bankauskunft zur Vermögenslage des Interessenten wünschen. Mit anderen Worten, eine verbindliche Verkaufsverhandlung und eine nähere Auswahl werden in der Regel erst dann in Betracht gezogen, wenn ein sogenannter "Bonitätsnachweis" erbracht wurde. Daher ist es zu Beginn des Verkaufsprozesses bei Steinhäuser & Partner - Immobilien immer erforderlich, einen geeigneten Nachweis über die finanzielle Situation vorzulegen. (Bitte beachten Sie, dass Kontoauszüge nicht ausreichend sind.)

Hinweis auf das Geldwäschegesetz


Ab dem 1. April 2023 dürfen Immobilien nicht mehr in bar bezahlt werden.
Notar muss dies Überprüfen oder dem Zoll melden




BGH erklärt Reservierungsgebühr für unwirksam

Kaufinteressenten vereinbaren manchmal mit dem Makler eine Reservierungs gebühr für die Immobilie. Diese wirksam zu gestalten, war bisher schon nicht einfach. Doch nun schränkt der Bundesgerichtshof (BGH) Makler noch mehr ein – mit Auswirk ungen auf ihren Profit. In dem verhandelten Fall hatte sich Interess enten in Dresden eine Immobilie angesehen. Sie gefiel und daraufhin wurde neben dem bestehenden Maklervertrag eine weitere Vereinbarung über eine Reservierungsgebühr geschlossen. Dafür, dass der Makler die Immobilie für einen Monat lang keinem potenziellen Käufern anbietet, verlangte der Makler eine Gebühr von 14,37 % Prozent der vereinbarten Maklerprovision in dem Fall 4.200 Euro. Beim späteren Verkauf wäre dies mit der Provision verrechnet worden. Da die Finanzierung nicht klappte, kam der Kauf nicht zustande und die Interessenten verlangten die Reservierungsgebühr zurück. Der Makler wollte nicht zahlen und der Fall landete vor Gericht. Während das Landgericht für den Makler entschied, schlug sich der BGH auf die Seite der Interessenten: Der Makler muss die Gebühr zurückzahlen. Die Klausel habe die Kunden benachteiligt und ist daher unwirksam. Denn der Makler kann zwar die Immobilie tatsächlich niemand anderem gezeigt haben, aber auf das Recht des Grundstück eigentümers hat dies keinen Einfluss. Dieser könne sich immer noch einen anderen Interessenten suchen oder sich entscheiden nicht zu verkaufen.










 








 

 
 
 
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